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Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Dazu zählen Berufe und Tätigkeiten aller Branchen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen etc. So können z.B. Bäcker, Tischler, Klempner, Dachdecker als auch Unternehmen aus Einzelhandel und Großhandel Ausfallbürgschaften erhalten; ebenso wie Firmen aus den Bereichen der industriellen Fertigung, wie z.B. Maschinenbau, Antriebstechnik, Teilefertigung und Blechbearbeitung, Zulieferbetriebe, Medizintechnik sowie den zahlreichen Dienstleistungsunternehmungen aus Gesundheit und Wellness, IT und Computer, Finanzberatung, Unternehmensberatung, Versicherung, Immobilienwirtschaft, Touristik, Gaststätten- und Hotelgewerbe. Der Vielfalt an Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.
Auf die Idee kommt es an! Und die Durchführbarkeit! Denn ihr Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich nachvollziehbar und erfolgversprechend sein. Die Herauslegung einer Bürgschaft ist an die Beihilfegrundsätze der EU gekoppelt. Branchen, in denen ein besonderer, Länder übergreifender Wettbewerb stattfindet, werden hinsichtlich der Art der Tätigkeit eingeschränkt. Diese Einschränkung findet besonders in den Bereichen Transport, Fischerei und Erzeugung bzw. Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte statt. Sollten Sie in diesen Branchen tätig sein, rufen Sie vorher an, damit die geplante Tätigkeit auf ihre Förderfähigkeit überprüft werden kann.
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