|
Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften ( Bankbürgschaft ) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck: z.B. für Finanzierungen bei
-
Existenzgründung
-
Firmenübernahme
-
Investitionen
-
Betriebsmittelbedarf (auch Kontokorrentkreditrahmen)
-
Avalen und Garantien (auch Avalkreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsavale)
Eine Ausfallbürgschaft kann für ein einzelnes Unternehmen in der Regel bis zu EUR 2 Mio. übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften für Alt- und Sanierungskredite ist ausgeschlossen.
Des Weiteren kann die Bürgschaftsbank Garantien für Kapitalbeteiligungen, die Beteiligungsgesellschaften geben, übernehmen, damit die Eigenmittelbasis im gewerblichen Unternehmen gestärkt werden kann.
 Eine gute Adresse, wenn es um Sicherheiten in Form von Bürgschaften geht.
|